Forderungsprüfung
Brewer's Tribute GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Brewer's Tribute GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.12.2024, Aktenzeichen 36b IN 1410/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36b IN 1410/24
- Registerbezug
- Berlin, HRB 166833
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 22.12.2024
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
36b IN 1410/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Brewer's Tribute GmbH, Zur Alten Börse 41 (Halle 3), 12681 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 166833
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 18.12.2024 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 18.12.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 30 bis 33 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.01.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 18.12.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Brewer's Tribute GmbH, Zur Alten Börse 41 (Halle 3), 12681 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 166833
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 18.12.2024 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 18.12.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 30 bis 33 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.01.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 18.12.2024