Forderungsprüfung
Brandenburg Online GmbH
Timmendorfer Strand
Das Amtsgericht Eutin hat zur Brandenburg Online GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.08.2026, Aktenzeichen 51 IN 111/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Eutin
- Aktenzeichen
- 51 IN 111/24
- Registerbezug
- Lübeck, HRB 21553 HL
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 26.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
51 IN 111/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Brandenburg Online GmbH, OT Niendorf/Ostsee, Strandstraße 60, 23669 Timmendorfer Strand, vertreten durch den Geschäftsführer Danny Brandenburg
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 21553 HL
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 08.10.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Eutin - Insolvenzgericht - 25.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Brandenburg Online GmbH, OT Niendorf/Ostsee, Strandstraße 60, 23669 Timmendorfer Strand, vertreten durch den Geschäftsführer Danny Brandenburg
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 21553 HL
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 08.10.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Eutin - Insolvenzgericht - 25.08.2026