Insolvenzbekanntmachung
Brandenburg Online GmbH
Timmendorfer Strand
Das Amtsgericht Eutin hat zur Brandenburg Online GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.11.2025, Aktenzeichen 51 IN 111/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Eutin
- Aktenzeichen
- 51 IN 111/24
- Registerbezug
- Lübeck, HRB 21553 HL
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 27.11.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
51 IN 111/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Brandenburg Online GmbH, OT Niendorf/Ostsee, Strandstraße 60, 23669 Timmendorfer Strand, vertreten durch den Geschäftsführer Danny Brandenburg
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 21553 HL
- Schuldnerin -
Beschluss:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung zu einem Vergleich, wonach sämtliche Haftungsansprüche der Insolvenzmasse gegenüber dem geschäftsführenden Gesellschafter, Herrn Danny Brandenburg, gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von insgesamt 25.000,00 € abgegolten werden
wird bestimmt auf
Freitag, 12.12.2025, 10:30 Uhr
Sitzungssaal E, 1. Etage, Amtsgericht Eutin, Jungfernstieg 3, 23701 Eutin
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 26.11.2025, der zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Zi. 218/220/221 ausliegt.
Amtsgericht Eutin - Insolvenzgericht - 27.11.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Brandenburg Online GmbH, OT Niendorf/Ostsee, Strandstraße 60, 23669 Timmendorfer Strand, vertreten durch den Geschäftsführer Danny Brandenburg
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 21553 HL
- Schuldnerin -
Beschluss:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung zu einem Vergleich, wonach sämtliche Haftungsansprüche der Insolvenzmasse gegenüber dem geschäftsführenden Gesellschafter, Herrn Danny Brandenburg, gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von insgesamt 25.000,00 € abgegolten werden
wird bestimmt auf
Freitag, 12.12.2025, 10:30 Uhr
Sitzungssaal E, 1. Etage, Amtsgericht Eutin, Jungfernstieg 3, 23701 Eutin
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 26.11.2025, der zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Zi. 218/220/221 ausliegt.
Amtsgericht Eutin - Insolvenzgericht - 27.11.2025