Forderungsprüfung
BpEx-Service UG (haftungsbeschränkt)
Edewecht
Das Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) hat zur BpEx-Service UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.06.2025, Aktenzeichen 65 IN 31/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)
- Aktenzeichen
- 65 IN 31/18
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 206238
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 19.06.2025
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2011
- Stammkapital
- 5.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Dienstleistungen, Aufbau von Ladeneinrichtungen für digitale Fotostationen, deren Service, Wartung und Reparatur. Logistik im Bereich digitaler Fotodruck
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
65 IN 31/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BpEx-Service UG (haftungsbeschränkt), Maria-von-Jever-Straße 3, 26125 Oldenburg (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 206238), vertr. d.: Björn Bauer, Sürwürder Straße 23, 26935 Stadland, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 21.07.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 16.06.2025
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 21.07.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 16.06.2025