Sicherungsmaßnahme
BP3 Germany GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur BP3 Germany GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.06.2026, Aktenzeichen 810 IN 1041/26 B-82-.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1041/26 B-82-
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 134857
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 30.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Eike Edo Happe
- Im Handelsregister seit
- 2024
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen der Informationstechnologie und EDV, insbesondere Beratungsleistungen (einschließlich Systemanalysen, Organisation und Programmierung), die Durchführung von Schulungen sowie die Erstellung und der Vertrieb von Schulungs- und Demonstrationsmaterialien für die vorgenannten Bereiche; ferner der Handel mit Hard- und Software, insbesondere von EDV-An …
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 1041/26 B-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BP3 Germany GmbH, Taunusanlage 8, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 134857), vertr. d.: David Alan Brakoniecki, (Geschäftsführer), ist am 29.06.2026 um 10:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schulsnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Eike Edo Happe, Junghofstraße 22-26, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 74 74 89 80, Fax: 069/ 74 74 89 81 0, E-Mail: frankfurt@eckert.law, Internet: www.eckert.law bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 29.06.2026
Amtsgericht Frankfurt am Main, 29.06.2026