Insolvenzbekanntmachung
Böhmfeld & Co Gießerei-Gesellschaft mbH
Geseke
Das Amtsgericht Paderborn hat zur Böhmfeld & Co Gießerei-Gesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.12.2024, Aktenzeichen 2 IN 205/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Paderborn
- Aktenzeichen
- 2 IN 205/24
- Registerbezug
- Paderborn, HRB 5276
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 19.12.2024
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 205/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 5276 eingetragenen Böhmfeld & Co Gießerei-Gesellschaft mbH, Brenker Str. 3, 59590 Geseke, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Philipp Böhmfeld, Brenker Str. 3, 59590 Geseke und Herrn Florian Böhmfeld, Brenker Str. 3, 59590 Geseke
wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über eine von dem Verwalter beabsichtigte (§§ 160, 161 InsO) Veräußerung des Betriebes im Ganzen
Termin bestimmt auf
Montag, 27.01.2025, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, II. Etage, Sitzungssaal 218.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
2 IN 205/24
Amtsgericht Paderborn, 19.12.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 5276 eingetragenen Böhmfeld & Co Gießerei-Gesellschaft mbH, Brenker Str. 3, 59590 Geseke, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Philipp Böhmfeld, Brenker Str. 3, 59590 Geseke und Herrn Florian Böhmfeld, Brenker Str. 3, 59590 Geseke
wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über eine von dem Verwalter beabsichtigte (§§ 160, 161 InsO) Veräußerung des Betriebes im Ganzen
Termin bestimmt auf
Montag, 27.01.2025, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, II. Etage, Sitzungssaal 218.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
2 IN 205/24
Amtsgericht Paderborn, 19.12.2024