Sicherungsmaßnahme

Böhmfeld & Co Gießerei-Gesellschaft mbH

Geseke

Das Amtsgericht Paderborn hat zur Böhmfeld & Co Gießerei-Gesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.09.2024, Aktenzeichen 2 IN 205/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 205/24
Registerbezug
Paderborn, HRB 5276
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
04.09.2024
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Insolvenzverwalter
Dr. Yorck Tilman Streitbörger

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 205/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 5276 eingetragenen Böhmfeld & Co Gießerei-Gesellschaft mbH, Brenker Str. 3, 59590 Geseke, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Philipp Böhmfeld, Brenker Str. 3, 59590 Geseke und Herrn Florian Böhmfeld, Brenker Str. 3, 59590 Geseke

ist am 04.09.2024, um 10:36 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Yorck Tilman Streitbörger, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

2 IN 205/24
Amtsgericht Paderborn, 04.09.2024

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme