Eröffnung des Verfahrens

Bodet & Horst GmbH & Co. Kommanditgesellschaft

Elterlein

Das Amtsgericht Chemnitz hat über das Vermögen der Bodet & Horst GmbH & Co. Kommanditgesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 30.08.2018, Aktenzeichen 12 IN 477/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Chemnitz
Aktenzeichen
12 IN 477/18
Registerbezug
Chemnitz, HRA 5189
Bundesland
Sachsen
Veröffentlichung
30.08.2018
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Dirk Herzig

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 12 IN 477/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bodet & Horst GmbH & Co.
Kommanditgesellschaft, Gewerbegebiet 9, 09481 Elterlein, Amtsgericht Chemnitz ,
HRA 5189
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Horst
Beteiligungs-GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Gerd-Hermann Horst

ergeht am 30.08.2018 nachfolgende Entscheidung:

1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 30.08.2018 um 09:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Dr. Dirk Herzig
Promenadenstraße 3
09111 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 382370
Telefax: 0371 3823710
Email geschäftlich: dherzig@schultze-braun.de

bestellt.

3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des
§ 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die
Schuldnerin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 16.10.2018
anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht
mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen
Insolvenzverwalters, die Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines
neuen Gläubigerausschusses, den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO),
Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO,
Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§
277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung
eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer
Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66
Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen
(§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2,
218 Abs. 2 InsO)

sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen

wird bestimmt auf:

Wochentag und Datum

Uhrzeit

Zimmer/Etage/Gebäude

Dienstag, 27.11.2018

11:00 Uhr

Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz

Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu
Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.

6. Es wird ein Gläubigerausschuss eingesetzt.

Dieser besteht aus den nachstehend benannten Mitgliedern:

|Altradius Kreditversicherung, Niederlassung der Altradius Credito y Caucion
S.A. de Seguros y Reaseguros vdd Herrn Gerd Haffke,
Opladener Straße 14
50679 Köln

|Peter Krause,
Steuerberater
Klausenstraße 24
32423 Minden

|Bundesagentur für Arbeit, ARGE Chemnitz

|vdd Frau Karin Otto
Pöblitzer Straße 9a
08058 Zwickau

7. Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem vom
Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.

Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu
Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.

6. Es wird ein Gläubigerausschuss eingesetzt.

Dieser besteht aus den nachstehend benannten Mitgliedern:

|Altradius Kreditversicherung, Niederlassung der Altradius Credito y Caucion
S.A. de Seguros y Reaseguros vdd Herrn Gerd Haffke,
Opladener Straße 14
50679 Köln

|Peter Krause,
Steuerberater
Klausenstraße 24
32423 Minden

|Bundesagentur für Arbeit, ARGE Chemnitz

|vdd Frau Karin Otto
Pöblitzer Straße 9a
08058 Zwickau

7. Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem vom
Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.

12 IN 477/18 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 30.08.2018

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Eröffnung des Verfahrens