Vergütungsfestsetzung
Bodet & Horst GmbH & Co. Kommanditgesellschaft
Elterlein
Das Amtsgericht Chemnitz hat zur Bodet & Horst GmbH & Co. Kommanditgesellschaft eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.07.2023, Aktenzeichen 12 IN 477/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Chemnitz
- Aktenzeichen
- 12 IN 477/18
- Registerbezug
- Chemnitz, HRA 5189
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 03.07.2023
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Chemnitz - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 12 IN 477/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bodet & Horst GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Gewerbegebiet 9, 09481 Elterlein, Amtsgericht Chemnitz , HRA 5189
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Horst Beteiligungs-GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Gerd-Hermann Horst
ergeht am 30.06.2023 nachfolgende Entscheidung:
1. Die Anhörung zum Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Stellungnahmen der Beteiligten zum Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters vom 04.10.2022 mit der Ergänzung im Schriftsatz vom 17.05.2023 sind bis zum 11.08.2023 beim Insolvenzgericht einzureichen.
3. Der Antrag sowie der Schriftsatz zur Ergänzung liegen zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Nach Ablauf der Frist erfolgt die Entscheidung über die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Sachwalters.
Aktenzeichen: 12 IN 477/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bodet & Horst GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Gewerbegebiet 9, 09481 Elterlein, Amtsgericht Chemnitz , HRA 5189
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Horst Beteiligungs-GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Gerd-Hermann Horst
ergeht am 30.06.2023 nachfolgende Entscheidung:
1. Die Anhörung zum Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Stellungnahmen der Beteiligten zum Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters vom 04.10.2022 mit der Ergänzung im Schriftsatz vom 17.05.2023 sind bis zum 11.08.2023 beim Insolvenzgericht einzureichen.
3. Der Antrag sowie der Schriftsatz zur Ergänzung liegen zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Nach Ablauf der Frist erfolgt die Entscheidung über die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Sachwalters.