Eröffnung des Verfahrens

Bock & Associates Casa Lucca GmbH & Co. KG

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Bock & Associates Casa Lucca GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.07.2024, Aktenzeichen 810 IN 391/24 B-1-7.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 391/24 B-1-7
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRA 29448
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
31.07.2024
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Veröffentlichungstext

810 IN 391/24 Bo: In dem Insolvenzverfahren Bock & Associates Casa Lucca GmbH & Co. KG, Walter-von-Cronberg-Platz 7, 60594 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 29448),
vertreten durch:
1. CAVALLETTO TRUST GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Thomas Bock, Eysseneckstraße 5, 60322 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde am 31.07.2024 um 16:40 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 37 00 22 0, Fax: 069/ 37 00 22 111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 31.07.2024

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme
  9. Sicherungsmaßnahme