Forderungsprüfung
Bock & Associates Casa Lucca GmbH & Co. KG
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Bock & Associates Casa Lucca GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.10.2026, Aktenzeichen 810 IN 391/24 B-1-7.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 391/24 B-1-7
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRA 29448
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 29.10.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
810 IN 391/24 B-1-7 In dem Insolvenzverfahren Bock & Associates Casa Lucca GmbH & Co. KG, Walter-von-Cronberg-Platz 7, 60594 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 29448), vertreten durch: 1. CAVALLETTO TRUST GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertreten durch: 1.1. Thomas Bock, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 21.12.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 04.01.2027 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 08.10.2026
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 04.01.2027 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 08.10.2026