Forderungsprüfung
BML Bau GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur BML Bau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.10.2026, Aktenzeichen 36b IN 6377/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36b IN 6377/22
- Registerbezug
- Berlin, HRB 134431
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 07.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2011
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Bauausführungen am Hochbau, insbesondere Maurer-, Beton-, Stahlbeton-, Rohrbau-, Trockenbau-, Abriss-, Putzarbeiten; Im- und Export von Waren verschiedener Art, insbesondere Baumaterialien.
Veröffentlichungstext
36b IN 6377/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BML Bau GmbH, Oranienburger Straße 47, 13437 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 134431
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 06.10.2026 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 06.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 29 bis 50 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 06.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BML Bau GmbH, Oranienburger Straße 47, 13437 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 134431
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 06.10.2026 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 06.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 29 bis 50 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 06.10.2026