Vergütungsfestsetzung
BML Bau GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur BML Bau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.03.2026, Aktenzeichen 36b IN 6377/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36b IN 6377/22
- Registerbezug
- Berlin, HRB 134431
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 06.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2011
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Bauausführungen am Hochbau, insbesondere Maurer-, Beton-, Stahlbeton-, Rohrbau-, Trockenbau-, Abriss-, Putzarbeiten; Im- und Export von Waren verschiedener Art, insbesondere Baumaterialien.
Veröffentlichungstext
36b IN 6377/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BML Bau GmbH, Oranienburger Straße 47, 13437 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 134431
- Schuldnerin -
hat der vorläufige Insolvenzverwalter mit Antrag vom 20.01.2026 die Regelvergütung gemäß §§ 11 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der gültigen Höhe von 19 % beantragt. Der Verwalter macht Zuschläge i.H.v. 25 % auf Grund des Mehraufwands im Rahmen der Betriebsfortführung und der Regelung zahlreicher Arbeitnehmerangelegenheiten geltend.
Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung, Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BML Bau GmbH, Oranienburger Straße 47, 13437 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 134431
- Schuldnerin -
hat der vorläufige Insolvenzverwalter mit Antrag vom 20.01.2026 die Regelvergütung gemäß §§ 11 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der gültigen Höhe von 19 % beantragt. Der Verwalter macht Zuschläge i.H.v. 25 % auf Grund des Mehraufwands im Rahmen der Betriebsfortführung und der Regelung zahlreicher Arbeitnehmerangelegenheiten geltend.
Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung, Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.03.2026