Forderungsprüfung
Blimmel Steinmetz GmbH
Bergkirchen
Das Amtsgericht München hat zur Blimmel Steinmetz GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.10.2026, Aktenzeichen 1501 IN 1139/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1501 IN 1139/23
- Registerbezug
- München, HRB 234990
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 15.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Baudienstleistungen, Natursteinhandel, Bauleitung, Natursteinarbeiten, Rechnungsprüfung.
Veröffentlichungstext
1501 IN 1139/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Blimmel Steinmetz GmbH, Dorfstraße 53, 85232 Bergkirchen, vertreten durch den Geschäftsführer Blimmel Thomas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 234990
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Breitfeld & Walter, Rathausstraße 42, 85757 Karlsfeld, Gz.: 30417/23/UW
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 55 bis 60 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 12.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Blimmel Steinmetz GmbH, Dorfstraße 53, 85232 Bergkirchen, vertreten durch den Geschäftsführer Blimmel Thomas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 234990
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Breitfeld & Walter, Rathausstraße 42, 85757 Karlsfeld, Gz.: 30417/23/UW
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 55 bis 60 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 12.10.2026