Forderungsprüfung
BKB Blitz Kurier Berlin GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur BKB Blitz Kurier Berlin GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.09.2026, Aktenzeichen 36b IN 217/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36b IN 217/22
- Registerbezug
- Berlin, HRB 205816
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 10.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Durchführung und Organisation von Transportdienstleistungen einschließlich der Vermietung und der Verkauf von Transport- und Verpackungsmaterial.
- Branchenindikator
- Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
36b IN 217/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BKB Blitz Kurier Berlin GmbH,
ehemals geschäftsansässig: Wilmersdorfer Straße 16, 10585 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 205816 B
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 07.09.2026 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 07.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 26 bis 33 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 07.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BKB Blitz Kurier Berlin GmbH,
ehemals geschäftsansässig: Wilmersdorfer Straße 16, 10585 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 205816 B
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 07.09.2026 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 07.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 26 bis 33 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 07.09.2026