Forderungsprüfung

BK Bau Verwaltungs-GmbH

Hamm

Das Amtsgericht Dortmund hat zur BK Bau Verwaltungs-GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.03.2024, Aktenzeichen 251 IN 12/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
251 IN 12/20
Registerbezug
Hamm, HRB 9110
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
28.03.2024
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 12/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9110 eingetragenen BK Bau Verwaltungs-GmbH, Östingstraße 41 a, 59063 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Samir Barudzija

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 34 bis 57 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Bereits im Beschluss vom 08.05.2020 wurde die Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann, Landgrafenstr. 2a, 44139 Dortmund als Sonderinsolvenzverwalterin bestellt. Eine Abbestellung erfolgte nicht.

Frau Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann wird vorsorglich erneut zur Sonderinsolvenzverwalterin bestellt.
Ihr Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der Forderungsanmeldungen des Insolvenzverwalters aus dem Verfahren der Firma BK Bau GmbH & Co. KG (251 IN 2/20, AG Dortmund).

In diesem Bereich hat allein sie die Rechtstellung des Insolvenzverwalters.
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 09.05.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.110 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

251 IN 12/20
Amtsgericht Dortmund, 28.03.2024

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Forderungsprüfung
  4. Forderungsprüfung
  5. Eröffnung des Verfahrens