Eröffnung des Verfahrens
BitChain GmbH
Hungen
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat über das Vermögen der BitChain GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 01.10.2026, Aktenzeichen 810 IN 829/25 B-4-5.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 829/25 B-4-5
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 109032
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 01.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
810 IN 829/25 B-4-5 Am 17.09.2026 um 13:23 Uhr ist das Insolvenzverfahren BitChain GmbH, c/o Rechtsanwalt Uwe Johannsen, Kaiser-Friedrich-Promenade 110, 61352 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Frankfurt am Main, HRB 109032),
vertreten durch:
Gordon Brad Beckstead, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Björn-Till Till, Am Ziegelgrund 31, 34497 Korbach, Tel.: 05631/ 65 09 64 0, E-Mail: info@till-eisenbeis.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 30.11.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 14.12.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 18.09.2026
vertreten durch:
Gordon Brad Beckstead, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Björn-Till Till, Am Ziegelgrund 31, 34497 Korbach, Tel.: 05631/ 65 09 64 0, E-Mail: info@till-eisenbeis.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 30.11.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 14.12.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 18.09.2026