Aufhebung des Verfahrens
Bischoffs Teeladen UG (haftungsbeschränkt)
Braunschweig
Das Amtsgericht Braunschweig hat zur Bischoffs Teeladen UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.10.2026, Aktenzeichen 272 IN 187/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Braunschweig
- Aktenzeichen
- 272 IN 187/25
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 202987
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 15.10.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2011
- Stammkapital
- 3.600 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Tee, Räucherwerk, Wein, ätherischen Ölen und Zubehör.
Veröffentlichungstext
272 IN 187/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bischoffs Teeladen UG (haftungsbeschränkt), Goslarsche Straße 35, 38118 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202987), vertr. d.: 1. Jörg Bischoff, (Geschäftsführer), 2. Lennart Leiste, Teichstätte 21a, 31246 Lahstedt OT Gadenstedt, (Gesellschafter), wurde beschlossen:
Das schriftliche Verfahren wird aufgehoben und Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 04.11.2026, 09:45 Uhr, A 107, Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
eine besonders bedeutsame Rechtshandlung der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO), und zwar:
Genehmigung der Veräußerung des Warenbestands sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung im Ganzen gem. § 160 InsO.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 14.10.2026
Das schriftliche Verfahren wird aufgehoben und Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 04.11.2026, 09:45 Uhr, A 107, Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
eine besonders bedeutsame Rechtshandlung der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO), und zwar:
Genehmigung der Veräußerung des Warenbestands sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung im Ganzen gem. § 160 InsO.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 14.10.2026