Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
BIOFARMA UG (haftungsbeschränkt)
Burgdorf
Das Amtsgericht Gifhorn hat zur BIOFARMA UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.11.2026, Aktenzeichen 35 IN 219/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 219/26
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 209110
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 05.11.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2023
- Stammkapital
- 500 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Erzeugung und der Vertrieb von Produkten für die biologische Kanalreinigung und der Vertrieb von Maschinen für die Verarbeitung von kommunalen Klärschlamm. Import und Export von Produkten für die biologische Kanalreinigung und von Maschinen für die Verarbeitung von Klärschlamm.
Veröffentlichungstext
35 IN 219/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BIOFARMA UG (haftungsbeschränkt), Sprosserweg 10, 31303 Burgdorf (AG Hildesheim, HRB 209110), vertr. d.: Andreas Martin Kackl, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Antragsgegnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Gifhorn, 03.11.2026
Der Antragsgegnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Gifhorn, 03.11.2026