Forderungsprüfung
BIMAH Objektbetreuung GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur BIMAH Objektbetreuung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.03.2026, Aktenzeichen 36b IN 1720/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36b IN 1720/24
- Registerbezug
- Berlin, HRB 225089
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 10.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2021
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen im Gebäudebereich inklusive Außenanlagen und Winterdienst.
Veröffentlichungstext
36b IN 1720/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BIMAH Objektbetreuung GmbH, Am alten Flugplatz 100, 10318 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 225089
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 09.03.2026 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 09.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 24 bis 28 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 06.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 09.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BIMAH Objektbetreuung GmbH, Am alten Flugplatz 100, 10318 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 225089
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 09.03.2026 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 09.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 24 bis 28 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 06.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 09.03.2026