Vergütungsfestsetzung
BIMAH Objektbetreuung GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur BIMAH Objektbetreuung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.10.2026, Aktenzeichen 36b IN 1720/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36b IN 1720/24
- Registerbezug
- Berlin, HRB 225089
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 05.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2021
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen im Gebäudebereich inklusive Außenanlagen und Winterdienst.
Veröffentlichungstext
36b IN 1720/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BIMAH Objektbetreuung GmbH, Am alten Flugplatz 100, 10318 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 225089
- Schuldnerin -
hat der vorläufige Insolvenzverwalter mit Antrag vom 03.03.2026, korrigiert am 22.09.2026, die Regelvergütung gemäß §§ 11 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der gültigen Höhe von 19 % beantragt. Es wird ein Zuschlag i.H.v. 25 % auf Grund des Mehraufwands mangels Mitwirkung der Schuldnerin geltend gemacht.
Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung, Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BIMAH Objektbetreuung GmbH, Am alten Flugplatz 100, 10318 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 225089
- Schuldnerin -
hat der vorläufige Insolvenzverwalter mit Antrag vom 03.03.2026, korrigiert am 22.09.2026, die Regelvergütung gemäß §§ 11 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der gültigen Höhe von 19 % beantragt. Es wird ein Zuschlag i.H.v. 25 % auf Grund des Mehraufwands mangels Mitwirkung der Schuldnerin geltend gemacht.
Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung, Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.10.2026