Aufhebung des Verfahrens

Bhf Gaststätten GmbH

Bonn

Das Amtsgericht Bonn hat zur Bhf Gaststätten GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.08.2026, Aktenzeichen 96 IN 63/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
96 IN 63/22
Registerbezug
Bonn, HRB 8092
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
14.08.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
RA/WP Dr. Christian Frystatzki
Im Handelsregister seit
1998
Stammkapital
75.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Durchführung von Veranstaltungen, die Vermietung und Verpachtung von Veranstaltungsräumen und Veranstaltungsinventar, der Betrieb von Gastronomie- und Restaurantbetrieben aller Art sowie der Cateringservice
Branchenindikator
Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 63/22

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 8092 eingetragenen Bhf Gaststätten GmbH, Rheinaustr. 116, 53225 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nikolaus Alexander Raabe, Rheindorfer Str. 96, 53225 Bonn

Insolvenzverwalter: RA/WP Dr. Christian Frystatzki, Rathausstr. 12, 53225 Bonn

wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

96 IN 63/22
Amtsgericht Bonn, 14.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Schlusstermin
  4. Verteilungsverzeichnis
  5. Forderungsprüfung
  6. Eröffnung des Verfahrens
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