Abweisung mangels Masse
BFS-Ruhr GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der BFS-Ruhr GmbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 08.10.2026, Aktenzeichen 67a IN 241/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 241/24
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 184485
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 08.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 241/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 184485 eingetragenen BFS-Ruhr GmbH, Breite Straße 3, 40213 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Emre Burhan
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der Handel und die Vermittlung von Immobilien aller Art, Bauprojekten sowie Bestandsobjekten jeglicher Art, die Entwicklung und Vermittlung von Bauaufträgen, die Beratung, Planung und Ausführung der Innengestaltung, die Projektentwicklung, das Portfoliomanagement, das Asset Management, die Erbringung von sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien sowie der Großhandel mit Elektronik und Mobilfunkzubehör.
ist der am 05.08.2024 bei Gericht eingegangene Antrag einer Gläubigerin vom 05.08.2024 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 07.10.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
67a IN 241/24
Amtsgericht Hamburg, 07.10.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 184485 eingetragenen BFS-Ruhr GmbH, Breite Straße 3, 40213 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Emre Burhan
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der Handel und die Vermittlung von Immobilien aller Art, Bauprojekten sowie Bestandsobjekten jeglicher Art, die Entwicklung und Vermittlung von Bauaufträgen, die Beratung, Planung und Ausführung der Innengestaltung, die Projektentwicklung, das Portfoliomanagement, das Asset Management, die Erbringung von sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien sowie der Großhandel mit Elektronik und Mobilfunkzubehör.
ist der am 05.08.2024 bei Gericht eingegangene Antrag einer Gläubigerin vom 05.08.2024 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 07.10.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
67a IN 241/24
Amtsgericht Hamburg, 07.10.2026