Sicherungsmaßnahme

BFS-Ruhr GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur BFS-Ruhr GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.10.2024, Aktenzeichen 67a IN 241/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 241/24
Registerbezug
Hamburg, HRB 184485
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
16.10.2024
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 241/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 184485 eingetragenen BFS-Ruhr GmbH, Breite Straße 3, 40213 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Emre Burhan

Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der Handel und die Vermittlung von Immobilien aller Art, Bauprojekten sowie Bestandsobjekten jeglicher Art, die Entwicklung und Vermittlung von Bauaufträgen, die Beratung, Planung und Ausführung der Innengestaltung, die Projektentwicklung, das Portfoliomanagement, das Asset Management, die Erbringung von sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien sowie der Großhandel mit Elektronik und Mobilfunkzubehör.

ist am 15.10.2024, um 11:43 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Steuerberater Dipl.-Kfm. Michael Merath, Mittelweg 9, 20148 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67a IN 241/24
Amtsgericht Hamburg, 15.10.2024

Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
  2. Abweisung mangels Masse
  3. Sicherungsmaßnahme