Insolvenzbekanntmachung
Beyer Beteiligungs GmbH
Rain
Das Amtsgericht Nördlingen hat zur Beyer Beteiligungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.10.2025, Aktenzeichen 1 IN 13/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nördlingen
- Aktenzeichen
- 1 IN 13/25
- Registerbezug
- Augsburg, HRB 15734
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 16.10.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 13/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Beyer Beteiligungs GmbH, Burggasse 1, 86641 Rain, vertreten durch den Geschäftsführer Beyer Karl, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 15734
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schulz & Partner, Gaardener Ring 11, 24143 Kiel, Gz.: SUP0262093
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den Abschluss des Vergleichs vom 04.07.2025/07.07.2025 mit dem Gesellschafter/Geschäftsführer der Schuldnerin.
wird bestimmt auf
Donnerstag, 30.10.2025, 08:00 Uhr
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Über den genauen Inhalt der Vereinbarung können sich die Verfahrensbeteiligten durch Einsichtnahme in die Insolvenzakte informieren.
Amtsgericht Nördlingen - Insolvenzgericht - 16.10.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Beyer Beteiligungs GmbH, Burggasse 1, 86641 Rain, vertreten durch den Geschäftsführer Beyer Karl, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 15734
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schulz & Partner, Gaardener Ring 11, 24143 Kiel, Gz.: SUP0262093
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den Abschluss des Vergleichs vom 04.07.2025/07.07.2025 mit dem Gesellschafter/Geschäftsführer der Schuldnerin.
wird bestimmt auf
Donnerstag, 30.10.2025, 08:00 Uhr
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Über den genauen Inhalt der Vereinbarung können sich die Verfahrensbeteiligten durch Einsichtnahme in die Insolvenzakte informieren.
Amtsgericht Nördlingen - Insolvenzgericht - 16.10.2025