Forderungsprüfung
Beyer Beteiligungs GmbH
Rain
Das Amtsgericht Nördlingen hat zur Beyer Beteiligungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.10.2026, Aktenzeichen 1 IN 13/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nördlingen
- Aktenzeichen
- 1 IN 13/25
- Registerbezug
- Augsburg, HRB 15734
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 16.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 13/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Beyer Beteiligungs GmbH, Burggasse 1, 86641 Rain, vertreten durch den Geschäftsführer Beyer Karl, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 15734
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 14.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 18 - 26 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nördlingen - Insolvenzgericht - 16.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Beyer Beteiligungs GmbH, Burggasse 1, 86641 Rain, vertreten durch den Geschäftsführer Beyer Karl, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 15734
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 14.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 18 - 26 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nördlingen - Insolvenzgericht - 16.10.2026