Forderungsprüfung
Bernhard Wenig Werkzeugmaschinen-gmbH
Seesen
Das Amtsgericht Goslar hat zur Bernhard Wenig Werkzeugmaschinen-gmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.10.2021, Aktenzeichen 32 IN 27/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Goslar
- Aktenzeichen
- 32 IN 27/20
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 110945
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 12.10.2021
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
32 IN 27/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bernhard Wenig Werkzeugmaschinen-gmbH, Küstriner Str. 7, 38723 Seesen (AG Braunschweig, HRB 110945), vertr. d.: 1. Karl-Heinz Wenig, St. Hubertusweg 2, 38723 Seesen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.11.2021 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Goslar, 12.10.2021
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.11.2021 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Goslar, 12.10.2021