Sicherungsmaßnahme

Bernhard Wenig Werkzeugmaschinen-gmbH

Seesen

Das Amtsgericht Goslar hat zur Bernhard Wenig Werkzeugmaschinen-gmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.12.2020, Aktenzeichen 32 IN 27/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Goslar
Aktenzeichen
32 IN 27/20
Registerbezug
Braunschweig, HRB 110945
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
22.12.2020
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

32 IN 27/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bernhard
Wenig Werkzeugmaschinen-gmbH, Küstriner Str. 7, 38723 Seesen (AG Braunschweig,
HRB 110945), vertr. d.: 1. Karl-Heinz Wenig, St. Hubertusweg 2, 38723 Seesen,
(Geschäftsführer), ist am folgendes angeordnet worden:

Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zur vorläufigen Sachwalterin bestellt:
Rechtsanwältin Karina Schwarz, Bertastr. 10, 30159 Hannover, Tel.: 0511/
4753390, Fax: 0511/4753399, E-Mail: Hannover@insolvenzverwaltungen.de.

Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht der vorläufigen
Sachwalterin ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/
848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des
Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der
Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, -
Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830,
38628 Goslar einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Goslar, 22.12.2020

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Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Forderungsprüfung
  6. Insolvenzplan
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme