Sicherungsmaßnahme
Berkenkamp Stahl- und. Metallbaugesellschaft mbH
Lünen
Das Amtsgericht Dortmund hat zur Berkenkamp Stahl- und. Metallbaugesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.01.2020, Aktenzeichen 251 IN 8/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 251 IN 8/20
- Registerbezug
- Dortmund, HRB HRB 17220
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 30.01.2020
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Insolvenzverwalter
- Dr. Christoph
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 8/20
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 17220 eingetragenen
Berkenkamp Stahl- und. Metallbaugesellschaft mbH, Borker Straße 44, 44534
Lünen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carsten Riedel
ist am 30.01.2020, um 09:57 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph
Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
251 IN 8/20
Amtsgericht Dortmund, 30.01.2020
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 17220 eingetragenen
Berkenkamp Stahl- und. Metallbaugesellschaft mbH, Borker Straße 44, 44534
Lünen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carsten Riedel
ist am 30.01.2020, um 09:57 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph
Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
251 IN 8/20
Amtsgericht Dortmund, 30.01.2020