Insolvenzbekanntmachung
Berghs Capital Participation GmbH
Mühlenfließ
Das Amtsgericht Potsdam hat zur Berghs Capital Participation GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.01.2025, Aktenzeichen 6 IN 84/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Potsdam
- Aktenzeichen
- 6 IN 84/19
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 31252
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 14.01.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2015
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Kapitalbeteiligungen an Immobiliengesellschaften, Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, gewerblichen Räumen oder Wohnräumen oder der Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge sowie die entgeltliche Übernahme von Verwaltungstätigkeiten in den Bereichen Asset Management und Property Management.
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Berghs Capital Participation GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 31252 P), Straße des Friedens 1, 14822 Mühlenfließ, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Erik Derlig, Weberstraße 18, 47533 Kleve
hat der Verwalter am 10. Januar 2025 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung mit Zuschlägen gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 4 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 14. Januar 2025, 6 IN 84/19
Berghs Capital Participation GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 31252 P), Straße des Friedens 1, 14822 Mühlenfließ, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Erik Derlig, Weberstraße 18, 47533 Kleve
hat der Verwalter am 10. Januar 2025 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung mit Zuschlägen gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 4 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 14. Januar 2025, 6 IN 84/19