Aufhebung des Verfahrens

Bella Stuck Geschäftsführungsgesellschaft mbH

Beckingen

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Bella Stuck Geschäftsführungsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.10.2026, Aktenzeichen 110 IN 12/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
110 IN 12/24
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 16256
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
14.10.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Insolvenzverwalter
Martin Abegg
Im Handelsregister seit
2007
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Übernahme der Geschäftsführung der Bella Stuck KG mit Sitz in Beckingen.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 12/24

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 16256 eingetragenen Bella Stuck Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Erbringer Straße 48, 66701 Beckingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jeanette Weiß,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Thimmel & Partner, Brückenstraße 60, 66763 Dillingen

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Martin Abegg, Viktoriastraße 2, 66111 Saarbrücken

wird heute, am 14.10.2026, um 10:26 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

110 IN 12/24
Amtsgericht Saarbrücken, 14.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Schlusstermin
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Forderungsprüfung
  7. Eröffnung des Verfahrens
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