Insolvenzbekanntmachung
Bella Stuck Geschäftsführungsgesellschaft mbH
Beckingen
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Bella Stuck Geschäftsführungsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.05.2026, Aktenzeichen 110 IN 12/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 110 IN 12/24
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 16256
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 07.05.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 2007
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Übernahme der Geschäftsführung der Bella Stuck KG mit Sitz in Beckingen.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 12/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 16256 eingetragenen Bella Stuck Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Erbringer Straße 48, 66701 Beckingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jeanette Weiß,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Thimmel & Partner, Brückenstraße 60, 66763 Dillingen
hat der Verwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Die Durchführung der Anhörung zum Vergütungsantrag des Verwalters wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 27.05.2026 im schriftlichen Verfahren zum Vergütungsantrag des Verwalters Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag des Verwalters nebst der begründenden Unterlagen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 19 aus.
110 IN 12/24
Amtsgericht Saarbrücken, 05.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 16256 eingetragenen Bella Stuck Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Erbringer Straße 48, 66701 Beckingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jeanette Weiß,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Thimmel & Partner, Brückenstraße 60, 66763 Dillingen
hat der Verwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Die Durchführung der Anhörung zum Vergütungsantrag des Verwalters wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 27.05.2026 im schriftlichen Verfahren zum Vergütungsantrag des Verwalters Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag des Verwalters nebst der begründenden Unterlagen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 19 aus.
110 IN 12/24
Amtsgericht Saarbrücken, 05.05.2026