Sicherungsmaßnahme
BEKOA-Elektrotechnik GmbH
Aßlar
Das Amtsgericht Wetzlar hat zur BEKOA-Elektrotechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.10.2025, Aktenzeichen 3 IN 144/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wetzlar
- Aktenzeichen
- 3 IN 144/25
- Registerbezug
- Wetzlar, HRB 1335
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 28.10.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Sven O. Krakow
- Im Handelsregister seit
- 1991
- Stammkapital
- 26.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Elektroausrüstung und Installation von Schaltschränken, Anlagen und Maschinen sowie im Zusammenhang hiermit die Forschung und Entwicklung auf technischem Gebiet und die Lösung qualifizierter technischer Probleme. Darüber hinaus gehört zum Gegenstand auch die Projektierung von Schaltschränken, die Herstellung der Software für frei programmierbare Steuerungen, die elektrotechnische Überarbeitung …
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
3 IN 144/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BEKOA-Elektrotechnik GmbH, Loherstraße 10, 35614 Aßlar (AG Wetzlar, HRB 1335), vertr. d.: Bernd Kozur, Steinmetzstraße 24, 35713 Eschenburg, (Geschäftsführer), ist am 28.10.2025 um 12.45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sven O. Krakow, Im Amtmann 15, 35578 Wetzlar, Tel.: 06441/20431-0, Fax: 06441/20431-20, E-Mail: info@sbk-insolvenz.de, Internet: www.sbk-insolvenz.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, 28.10.2025
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, 28.10.2025