Sicherungsmaßnahme
BEFLU - Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur BEFLU - Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.06.2026, Aktenzeichen 3618 IN 11430/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 3618 IN 11430/25
- Registerbezug
- Berlin, HRB 44295
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 03.06.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 1992
- Stammkapital
- 50.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Verwaltung von und der Handel mit eigenem Grundbesitz. Geschäfte, die einer Genehmigung nach § 34 c Gewerbeordnung bedürfen, sind ausgeschlossen.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
3618 IN 11430/25
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
BEFLU - Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Reuchlinstraße 10, 10553 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Helmuth Penz
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 44295
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 03.06.2026 beschlossen:
Nachdem die antragstellende Gläubigerin am 02.06.2026 die Hauptsache für erledigt erklärt hat, werden die mit Beschluss vom 27.04.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO aufgehoben.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 03.06.2026
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
BEFLU - Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Reuchlinstraße 10, 10553 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Helmuth Penz
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 44295
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 03.06.2026 beschlossen:
Nachdem die antragstellende Gläubigerin am 02.06.2026 die Hauptsache für erledigt erklärt hat, werden die mit Beschluss vom 27.04.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO aufgehoben.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 03.06.2026