Forderungsprüfung
becomepack UG
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Das Amtsgericht Neu-Ulm hat zur becomepack UG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.07.2026, Aktenzeichen IN 142/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Neu-Ulm
- Aktenzeichen
- IN 142/25
- Registerbezug
- Memmingen, HRB 20343
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 23.07.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 2023
- Stammkapital
- 600 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Onlineshop für Bedarfsware.
Veröffentlichungstext
IN 142/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
becomepack UG, Eckstraße 13, 89250 Senden, vertreten durch die Geschäftsführerin Kocak Emine, geb. Kocak
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 20343
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 21.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3-5 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 23.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
becomepack UG, Eckstraße 13, 89250 Senden, vertreten durch die Geschäftsführerin Kocak Emine, geb. Kocak
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 20343
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 21.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3-5 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 23.07.2026