Forderungsprüfung
Becker Werkzeug- und Vorrichtungsbau GmbH & Co.KG
Neustadt
Das Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße hat zur Becker Werkzeug- und Vorrichtungsbau GmbH & Co.KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.10.2023, Aktenzeichen 1 IN 76/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße
- Aktenzeichen
- 1 IN 76/19
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRA 61759
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 13.10.2023
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
1 IN 76/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Becker Werkzeug- und Vorrichtungsbau GmbH & Co.KG, vertr.d.d. Ackermann CAD-Konstruktions GmbH, Im Altenschemel 34, 67435 Neustadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRA 61759), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.11.2023 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 10.10.2023
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.11.2023 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 10.10.2023