Forderungsprüfung
BCM Interior Design GmbH
Düsseldorf
Das Amtsgericht München hat zur BCM Interior Design GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.10.2026, Aktenzeichen 1542 IN 11644/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1542 IN 11644/24
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 88353
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 12.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Handel und der Vertrieb von Einrichtungsgegenständen aller Art, Designer Möbel aller Art sowie die Erbringung von Dienstleistungen aller Art auf diesem Gebiet. Unternehmensgegenstand ist insbesondere der Betrieb von Geschäftslokalen im Großraum München.
Veröffentlichungstext
1542 IN 11644/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BCM Interior Design GmbH, Neunzigstraße 1-3, 40625 Düsseldorf, vertreten durch den Geschäftsführer Moelholm Allan
Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf Register-Nr.: HRB 88353
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 28 - 39 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 12.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BCM Interior Design GmbH, Neunzigstraße 1-3, 40625 Düsseldorf, vertreten durch den Geschäftsführer Moelholm Allan
Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf Register-Nr.: HRB 88353
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 28 - 39 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 12.10.2026