Sicherungsmaßnahme

BBMD-Mediendienstleister UG (haftungsbeschränkt)

Königs Wusterhausen

Das Amtsgericht Cottbus hat zur BBMD-Mediendienstleister UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.10.2025, Aktenzeichen 63 IN 116/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 116/25
Registerbezug
Cottbus, HRB 14120
Bundesland
Brandenburg
Veröffentlichung
27.10.2025
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Im Handelsregister seit
2019
Stammkapital
500 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
- Planung und Begleitung von Hochzeiten - Erstellung von Videoproduktionen für private, gewerbliche und institutionelle Kunden - Erstellen von Fotoproprojekten für private, gewerbliche und institutionelle Kunden - Erstellen von Werbekonzepten für private, gewerbliche und institutionelle Kunden unter Berücksichtigung aller möglichen Online- und Offlinemedien - Grafikdesign, Fotografie und Filmprodu …
Branchenindikator
Medien & Marketing (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der BBMD- Mediendienstleister UG (haftungsbeschränkt), Registergericht Cottbus, HRB 14120, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karsten Rucks-Kühn, Bahnhofstraße 1, 15711 Königs Wusterhausen,
ist heute, am 27.10.2025, um 09.20 Uhr
Rechtsanwalt Thomas Krafft, Otto- Nagel-Straße 14 , 14467 Potsdam
zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, 63 IN 116/25

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
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