Sicherungsmaßnahme
bb-inflight GmbH
Hürth
Das Amtsgericht Köln hat zur bb-inflight GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.04.2025, Aktenzeichen 70a IN 140/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70a IN 140/25
- Registerbezug
- Köln, HRB 73931
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 28.04.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Christoph Niering
- Im Handelsregister seit
- 2011
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- ist der An- und Verkauf von Flugzeugequipment
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 140/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 73931 eingetragenen bb-inflight GmbH, Siemensstr. 5, 50354 Hürth, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Robert Jan Stephan Haarler, Siemensstr. 5, 50354 Hürth
Geschäftszweig: ist der An- und Verkauf von Flugzeugequipment
ist am 25.04.2025, um 18:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Sachsenring 69, 50677 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70a IN 140/25
Amtsgericht Köln, 25.04.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 73931 eingetragenen bb-inflight GmbH, Siemensstr. 5, 50354 Hürth, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Robert Jan Stephan Haarler, Siemensstr. 5, 50354 Hürth
Geschäftszweig: ist der An- und Verkauf von Flugzeugequipment
ist am 25.04.2025, um 18:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Sachsenring 69, 50677 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70a IN 140/25
Amtsgericht Köln, 25.04.2025