Sicherungsmaßnahme
bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern
Rostock
Das Amtsgericht Flensburg hat zur bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.03.2026, Aktenzeichen 56 IN 57/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Flensburg
- Aktenzeichen
- 56 IN 57/26
- Registerbezug
- Rostock, HRB 4923
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 12.03.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Branchenindikator
- Bildung & Forschung (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
56 IN 57/26
In dem Verfahren über den Antrag d.
bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern, Grubenstraße 24, 18055 Rostock, vertreten durch die Geschäftsführer Anja Dockenfuß und Thomas Mix
Register-Nr.: HRB 4923 Rostock
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BRL, Boege, Rohde, Luebbehuesen Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
hat das Amtsgericht Flensburg am 11.03.2026 beschlossen:
Der Beschluss des Amtsgerichts Flensburg vom 25.02.2026, mit dem vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden ist, wird ergänzt wie folgt:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird gemäß § 21 Abs. 2 InsO ermächtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen der Schuldnerin in Besitz zu nehmen, insbesondere Bank- und Kassenguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin auf ein von ihm zu errichtendes Treuhandkonto einzuziehen. Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, dieser stimmt einer Leistung an die Schuldnerin selbst zu.
Flensburg, 11.03.2026
Amtsgericht Flensburg
In dem Verfahren über den Antrag d.
bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern, Grubenstraße 24, 18055 Rostock, vertreten durch die Geschäftsführer Anja Dockenfuß und Thomas Mix
Register-Nr.: HRB 4923 Rostock
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BRL, Boege, Rohde, Luebbehuesen Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
hat das Amtsgericht Flensburg am 11.03.2026 beschlossen:
Der Beschluss des Amtsgerichts Flensburg vom 25.02.2026, mit dem vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden ist, wird ergänzt wie folgt:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird gemäß § 21 Abs. 2 InsO ermächtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen der Schuldnerin in Besitz zu nehmen, insbesondere Bank- und Kassenguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin auf ein von ihm zu errichtendes Treuhandkonto einzuziehen. Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, dieser stimmt einer Leistung an die Schuldnerin selbst zu.
Flensburg, 11.03.2026
Amtsgericht Flensburg