Forderungsprüfung
Bayern Pooling GmbH
Nürnberg
Das Amtsgericht Nürnberg hat zur Bayern Pooling GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.06.2026, Aktenzeichen IN 1111/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 1111/23
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 37430
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 29.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2020
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Handel mit Transportmitteln und Industrieleergut, Durchführung von Transporten schwerpunktmäßig in Bayern sowie Vermietung von Fahrzeugen.
Veröffentlichungstext
IN 1111/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bayern Pooling GmbH, Schieräckerstraße 7, 90431 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Muzsikas Jeno Mihaly
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 37430
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 27.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 29.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bayern Pooling GmbH, Schieräckerstraße 7, 90431 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Muzsikas Jeno Mihaly
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 37430
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 27.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 29.06.2026