Schlusstermin

Bauring Kreuztal, Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Kreuztal

Das Amtsgericht Siegen hat zur Bauring Kreuztal, Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.11.2025, Aktenzeichen 25 IN 139/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 139/24
Registerbezug
Siegen, HRB 1739
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
05.11.2025
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Stammkapital
88.964,79 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Errichtung von Hochbauten, der Erwerb und die Veräusserung von Grundstücken und Bauwerken sowie deren Vermietung und Verpachtung. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen und auch Zweigniederlassungen errichten.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 139/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 1739 eingetragenen Bauring Kreuztal, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Zum Leyberg 1, 57223 Kreuztal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kai Uwe Krafft, Zur Talsperre 3b, 57250 Netphen

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Billich, Sprenger & Kollegen, Sohlbacher Straße 35, 57078 Siegen

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
20.11.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
Ein Schlussverzeichnis wird nicht vorgelegt, da keine Forderungen zur Eintragung in die Insolvenztabelle angemeldet wurden.
Die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegt nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 aus.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
25 IN 139/24
Amtsgericht Siegen, 05.11.2025

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Schlusstermin
  3. Eröffnung des Verfahrens
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