Insolvenzbekanntmachung
BAUMSTIL - Consult GmbH
Gersthofen
Das Amtsgericht Augsburg hat zur BAUMSTIL - Consult GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.04.2026, Aktenzeichen 1 IN 1004/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Augsburg
- Aktenzeichen
- 1 IN 1004/25
- Registerbezug
- Augsburg, HRB 39161
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 09.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2023
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Beratung und Planung im Bereich technische Gebäudeausstattung und Gebäudetechnik sowie Bauherrenberatung und -betreuung.
Veröffentlichungstext
1 IN 1004/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BAUMSTIL - Consult GmbH, Donauwörther Straße 3, 86368 Gersthofen, vertreten durch den Geschäftsführer Faßbender Tim
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 39161
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Planer & Kollegen GmbH, Danziger Platz 6-8, 86899 Landsberg am Lech, Gz.: L-11030/TPL/kba
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zur Veräußerung der
immateriellen Vermögenswerte und des Anlage- und Umlaufvermögens an die
Baumstil Connect GmbH UG (haftungsbeschränkt), mittlerweile firmierend unter
Baumstil Connect GmbH, gemäß Kaufvertrag vom 27. Februar 2026
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Einzelheiten und Unterlagen zum o. g. Tagesordnungspunkt können bei Nachweis des berechtigten Interesses auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen / der Insolvenzakte entnommen oder beim Insolvenzverwalter erfragt und erlangt werden.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 15.05.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 09.04.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BAUMSTIL - Consult GmbH, Donauwörther Straße 3, 86368 Gersthofen, vertreten durch den Geschäftsführer Faßbender Tim
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 39161
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Planer & Kollegen GmbH, Danziger Platz 6-8, 86899 Landsberg am Lech, Gz.: L-11030/TPL/kba
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zur Veräußerung der
immateriellen Vermögenswerte und des Anlage- und Umlaufvermögens an die
Baumstil Connect GmbH UG (haftungsbeschränkt), mittlerweile firmierend unter
Baumstil Connect GmbH, gemäß Kaufvertrag vom 27. Februar 2026
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Einzelheiten und Unterlagen zum o. g. Tagesordnungspunkt können bei Nachweis des berechtigten Interesses auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen / der Insolvenzakte entnommen oder beim Insolvenzverwalter erfragt und erlangt werden.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 15.05.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 09.04.2026