Forderungsprüfung

Baumgart Gastronomie GmbH

Erfurt

Das Amtsgericht Erfurt hat zur Baumgart Gastronomie GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.10.2026, Aktenzeichen 171 IN 135/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Erfurt
Aktenzeichen
171 IN 135/25
Registerbezug
Jena, HRB 512266
Bundesland
Thüringen
Veröffentlichung
07.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2016
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
das Betreiben gastronomischer Einrichtungen, insbesondere im Objekt Engelsburg in Erfurt, und die Organisation und Durchführung kultureller Veranstaltungen jeglicher Art sowie die gastronomische Versorgung von Events.
Branchenindikator
Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)

Termine und Fristen

Termine als Kalenderdatei herunterladen

  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

171 IN 135/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Baumgart Gastronomie GmbH, Allerheiligenstraße 20/21, 99084 Erfurt, vertreten durch den Geschäftsführer Denis Baumgart
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 512266
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Reichmann, Emser Straße 23, 12051 Berlin, Gz.: 41/25

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 70 ff. erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 11.11.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 07.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
  4. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten