Sicherungsmaßnahme
Baumann Maschinenbau Solms GmbH & Co.KG
Solms
Das Amtsgericht Wetzlar hat zur Baumann Maschinenbau Solms GmbH & Co.KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.02.2026, Aktenzeichen 3 IN 25/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wetzlar
- Aktenzeichen
- 3 IN 25/26
- Registerbezug
- Wetzlar, HRA 3221
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 10.02.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. jur. Nicolai Fischer
White & Case LLP - Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
3 IN 25/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Baumann Maschinenbau Solms GmbH & Co.KG, Oberbieler Straße 1-3, 35606 Solms (AG Wetzlar, HRA 3221), vertr. d.: 1. Maschinenbau Solms GmbH, Oberbieler Straße 3, 35606 Solms, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Christian Heinrich Baumann, Oberbieler Straße 3, 35606 Solms, (Geschäftsführer), 1.2. Dieter Günther Schäufler, Oberbieler Straße 3, 35606 Solms, (Geschäftsführer), ist am 10.02.2026 um 13:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet worden. Verfügungen des Antragstellers sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dr. jur. Nicolai Fischer, White & Case LLP, Bockenheimer Landstr. 20, 60323 Frankfurt am Main bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, 10.02.2026
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, 10.02.2026