Forderungsprüfung
Baugeschäft Nuthetal UG (haftungsbeschränkt)
Nuthetal
Das Amtsgericht Potsdam hat zur Baugeschäft Nuthetal UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.08.2025, Aktenzeichen 6.70 IN 106/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.70 IN 106/22
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 24048 P
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 07.08.2025
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Baugeschäft Nuthetal UG (haftungsbeschränkt), Neue Straße 2, 14558 Nuthetal, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mario Hügli, Neue Str. 2, 14558 Nuthetal OT Fahlhorst
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Graf von Westphalen, Potsdamer Platz 8, 10117 Berlin - wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 10. September 2025 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 7. August 2025, 6.70 IN 106/22
Baugeschäft Nuthetal UG (haftungsbeschränkt), Neue Straße 2, 14558 Nuthetal, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mario Hügli, Neue Str. 2, 14558 Nuthetal OT Fahlhorst
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Graf von Westphalen, Potsdamer Platz 8, 10117 Berlin - wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 10. September 2025 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 7. August 2025, 6.70 IN 106/22