Insolvenzbekanntmachung
Baugeschäft Nuthetal UG (haftungsbeschränkt)
Nuthetal
Das Amtsgericht Potsdam hat zur Baugeschäft Nuthetal UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.01.2026, Aktenzeichen 6.70 IN 106/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.70 IN 106/22
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 24048 P
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 22.01.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Baugeschäft Nuthetal UG (haftungsbeschränkt), Neue Straße 2, 14558 Nuthetal, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mario Hügli, Neue Str. 2, 14558 Nuthetal OT Fahlhorst
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Graf von Westphalen, Potsdamer Platz 8, 10117 Berlin
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam, AZ: 6.70 IN 106/22 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gem. § 38 InsO beträgt 129.550,10 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse in Höhe von 2.278,90 EUR zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
6.70 IN 106/22, Amtsgericht Potsdam, 20. Januar 2026
Baugeschäft Nuthetal UG (haftungsbeschränkt), Neue Straße 2, 14558 Nuthetal, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mario Hügli, Neue Str. 2, 14558 Nuthetal OT Fahlhorst
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Graf von Westphalen, Potsdamer Platz 8, 10117 Berlin
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam, AZ: 6.70 IN 106/22 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gem. § 38 InsO beträgt 129.550,10 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse in Höhe von 2.278,90 EUR zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
6.70 IN 106/22, Amtsgericht Potsdam, 20. Januar 2026