Insolvenzbekanntmachung

Bauer GmbH Werkzeug- und Formenbau

Walting-Isenbrunn

Das Amtsgericht Ingolstadt hat zur Bauer GmbH Werkzeug- und Formenbau eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.05.2025, Aktenzeichen IN 38/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Ingolstadt
Aktenzeichen
IN 38/23
Registerbezug
Ingolstadt, HRB 165
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
26.05.2025
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1977
Stammkapital
151.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Vor allem Werkzeug- und Formenbau, sowie Erledigung von Konstruktionen aller Art.

Veröffentlichungstext

IN 38/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Bauer GmbH Werkzeug- und Formenbau, Isenbrunn 6, 85137 Walting-Isenbrunn, vertreten durch den Geschäftsführer Bauer Thomas, dieser vertreten durch den Geschäftsführer Rumpf Michael
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 165
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über folgenden Tagesordnungspunkt:

Es wird zugestimmt, dass eine außergerichtliche Einigung mit Herrn Gerhard und Frau Helwiene Graef abgeschlossen wird mit folgendem Inhalt:
- Zahlung eines Betrages von brutto 83.300,00 € seitens Herrn Graef an die Insolvenzmasse.
- Rücknahme der von Herrn Graef zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen (lfd. Nr. 21 und 62).,
- Verzicht auf eine künftige Forderungsanmeldung seitens Herrn und Frau Graef.
- Wechselseitige Erledigung und Abgeltung sämtlicher darüberhinausgehender wechselseitiger Ansprüche, unabhängig ob bekannt oder unbekannt.
wird bestimmt auf
Dienstag, 10.06.2025, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 28, Schrannenstr. 3, 85049 Ingolstadt

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 26.05.2025

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Masseunzulänglichkeit
  5. Eröffnung des Verfahrens