Forderungsprüfung
Balmes UG
Nister
Das Amtsgericht Montabaur hat zur Balmes UG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.03.2023, Aktenzeichen 14 IN 130/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Montabaur
- Aktenzeichen
- 14 IN 130/22
- Registerbezug
- Montabaur, HRB 26923
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 22.03.2023
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
14 IN 130/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Balmes UG, vertreten d.d. Geschäftsführer, Zum Drahtzug 15, 57645 Nister (AG Montabaur, HRB 26923), vertr. d.: 1. Esther Maria Balems, Zum Drahtzug 15, 57645 Nister, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.04.2023 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Montabaur, 21.03.2023
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.04.2023 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Montabaur, 21.03.2023