Insolvenzbekanntmachung

Bäckerei Ebbinghoff GmbH

Ahaus

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Bäckerei Ebbinghoff GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.05.2026, Aktenzeichen 72 IN 61/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
72 IN 61/25
Registerbezug
Coesfeld, HRB 20671
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
05.05.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2022
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Übernahme des bislang einzelkaufmännisch betriebenen Einzelunternehmens unter der Firmierung "Bäckerei Ebbinghoff" sowie der Betrieb einer Bäckerei und Konditorei, die Herstellung und der Vertrieb von Bäckerei- und Konditoreibackwaren sowie sonstiger Lebensmittel.
Branchenindikator
Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 61/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 20671 eingetragenen Bäckerei Ebbinghoff GmbH, Hauptstraße 40, 48624 Schöppingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Manuela Yasin, Alte Weiden 22, 48683 Ahaus

wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters , hier:
Zustimmung gem. § 160 Abs. 1, 2 Nr. 1 und § 162 Abs. 1 Nr. 1 InsO zum Abschluss des Kauf- und Übertragungsvertrages des Insolvenzverwalters Dr. Leo Schoofs mit der Bäckerei Yasin-Ebbinghoff GmbH, Hauptstraße 40, 46424 Schöppingen vom 27.04.2026 zum Verkauf und zur Übertragung des Unternehmens der Bäckerei Ebbinghoff GmbH einschließlich des gesamten Warenlagers auf die Käuferin zum Übertragungsstichtag 01.05.2026 für einen Gesamtkaufpreis von 180.000,00 € (netto),, bestimmt auf

Mittwoch, 27.05.2026, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, I. Etage, Sitzungssaal 119 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
72 IN 61/25
Amtsgericht Münster, 05.05.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten